Baugenehmigung beantragen

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Bauantrag einreichen

Die Rechtsgrundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den Landesbauordnungen und den Bauvorlageverordnungen der Länder. Der Bauantrag ist in der Regel in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen.

Der Bauantrag ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Näheres regeln meist entsprechende Rechtsverordnungen der Bundesländer (Bauvorlagenverordnungen).

 

Bauantrag

Ausgefüllter Bauantrag (auf dem entsprechenden Formular, falls die Bauaufsichtsbehörde eines veröffentlicht hat) mit statistischem Erhebungsbogen. Formblatt zum Anzeigen jeglicher baulicher Änderungen, für die Genehmigungserteilung seitens der Behörden. Eine Zustimmungserklärung der Nachbarn sowie ggf. eine Baulastenerklärung.

 

Bauzeichnungen

Zeichnerische Darstellung der geplanten Baumaßnahme im Maßstab 1:100 (1 cm entspricht 100 cm).

Je nach Bauvorhaben können in der Schweiz auch Maßstäbe von 1:100 oder 1:50 gefordert werden. So ist es beispielsweise sinnvoll, ein Gartenhäuschen eher im Maßstab 1:50 vorzulegen, ein Einfamilienhaus im Maßstab 1:100, ein Einkaufszentrum mit 1:1000 und einen Quartierumbau mit 1:10'000.

Genaue Angaben sind stets bei der zuständigen Gemeindestelle zu beziehen, in der Regel beim Bauamt der Gemeinde bzw. der Stadt.

 

Lageplan

Katasteramtlicher Lageplan, i.d.R. ein Auszug aus der  (Flurkarte), im Maßstab 1:1000 (1 cm entspricht 10 m) bzw. 1:500 (1 cm entspricht 5 m).

Dieser ist, je nach landesrechtlichen Vorschriften, beim zuständigen Katasteramt, bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder Sachverständigen für das Vermessungswesen erhältlich. Es sind in der Regel ein beglaubigtes und zwei unbeglaubigte Exemplare vorzulegen.

 

 

 

 

Baubeschreibung

Baubeschreibung bzw. zusätzlich die Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Baumaßnahmen). Durch die Baubeschreibung wird das Vorhaben in seinen technischen Einzelheiten durch die Angabe von verwendeten Baumaterialien und Ausstattungen erläutert.

 

 

Berechnungen

Berechnungen und Ermittlung der bebauten Fläche, des umbauten Raumes, der Grundflächenzahl (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ), der Wohnfläche oder Nutzfläche, Angabe der Rohbau- und Gesamtkosten.

In der Schweiz: Berechnungen und Ermittlung der bebauten Fläche und des umbauten Raumes, der Baufläche (BF), der Fensterfläche (FF), der Ausnützungsziffer (AZ), Nachweis energetischer Maßnahmen (Af/EBF), Angabe der Rohbau- und Gesamtkosten z.B. in Form einer kubischen Berechnung nach der Norm SIA116(alt) oder SIA416(neu).

 

Technische Nachweise

Standsicherheitsnachweis (Statik), Wärmeschutznachweis sowie gegebenenfalls der Schallschutznachwei Diese können zumeist auch im Laufe des Genehmigungsverfahrens nachgereicht werden bzw. sind bei bestimmten Baumaßnahmen nicht erforderlich.

 

Betriebsbeschreibung

Bei gewerblichen Bauvorhaben sind Beschreibung und Darstellung der Tätigkeit des Betriebes, der Betriebsablauf, die Anzahl der Beschäftigten usw. enthalten. Die meisten Bauvorlagenverordnungen (BauVorlVO) geben keine konkreten Hinweise zu den nötigen Inhalten einer Betriebsbeschreibung. Lediglich Schleswig-Holstein regelt den Inhalt einer Bau- und Betriebsbeschreibung in § 9 seiner Bauvorlagenverordnung[2]. Viele Städte und Kommunen bieten Formularblätter zur Erstellung von Betriebsbeschreibungen für Gewerbliche Anlagen an[3].

 

Entwässerungsplan (-gesuch)

Zeichnerische Darstellung der Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Regenwasser).

Eventuell notwendige weitere Unterlagen können der Brandschutznachweis, detaillierte technische Angaben zu Heizungs- oder Lüftungsanlagen sowie die Prüfstatik sein.

STAHLBAU L I E S C H GbR

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40 Jahre Stahlbau Liesch  am10.04.2024                        Die Landwirtschaft Liesch besteht seit ca. 300 Jahren.

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Lernen ist Erfahrung.

Alles andere ist einfach nur Information.

                  Albert Einstein, Ulm

Wissen ist noch lange nicht Weisheit.                                                      Max Thürkauf

Eurabia - Die neue Weltordnung und die Agenda 2030

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